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  • Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar

  • Die Zuwendung muss eindeutig als Spende, bzw. als Fördermitgliedsbeitrag gekennzeichnet sein. Falls wir Ihren Beitrag im Lastschriftverfahren einziehen dürfen, ist diese Zweckbestimmung erkennbar sicher gestellt
  • Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) reichen Sie den Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt ein.
  • Spenden über 300,- Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden
  • Einzelspender bekommen auf Wunsch von uns nach Eingang ihrer Spende eine Spendenquittung zugesandt. Spender mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten im Januar des Folgejahres ihrer Spenden automatisch eine Sammel-Spendenbescheinigung – auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Einzel-Spendenbescheinigungen aus
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!