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Vorkontrolle und Schutzgebühr

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  • Vorkontrollen sind ein wichtiger Bestandteil einer jeden Hundevermittlung!

    Im persönlichen Gespräch können nicht nur Fragen gestellt werden und über vielerlei Dinge aufgeklärt werden, sondern es kann auch geprüft werden, ob die Rahmenbedingungen für das ausgewählte Tier geeignet sind. Denn nicht jeder Hund passt in jedes Umfeld. Wir versuchen die optimale Konstellation für beide Seiten zu finden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Tiere auch nur in ihrer jetztigen Situation kennen. Wie sie sich nach Monaten in ihrem eigenen Zuhause entwickeln werden, kann niemand vorhersehen. Es sind alles Individuen und wir sollten ihnen den Raum und die Möglichkeit geben, dies auch tun zu dürfen. Bitte erwarten Sie also keinen fertigen Hund sondern freuen Sie sich auf eine gemeinsame Reise! Hier finden Sie weitere Informationen über mögliche Hundecharaktere, die Ihnen begegnen können.

    Der Termin für die Vorkontrolle wird individuell mit der Person, die die Kontrolle macht, abgesprochen. Sie müssen sich auf diesen Termin nicht besonders vorbereiten. Auch eine Nachkontrolle erfolgt in jeder Familie und ist eine Vorgabe unseres Veterinäramtes.

  • Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis. Und der Tierüberlassungsvertrag ist kein Kaufvertrag.

    Wir sind kein Verkäufer, der das Tier bei Nichtgefallen einfach zurücknimmt oder umtauscht oder gewisse Charaktereigenschaften zusagt. Bitte bedenken Sie dies vor der Anschaffung eines Lebewesens. Das Tier soll die nächsten Jahre bei Ihnen verbringen und Sie tragen die Verantwortung für sein Wohlbefinden. Bitte überdenken Sie daher alle Punkte, die wichtig für die Anschaffung eines Hundes oder einer Katze sein könnten.

    Die Schutzgebühr ist eine Auslagen-Erstattung, um die Tierschutzarbeit finanzieren zu können. Die Auslagen, und daher die von Ihnen zu zahlende Gebühr, beträgt 405 Euro für einen Hund. Sowie 185 Euro für eine kastrierte Katze. Außerdem schützen wir die Tiere davor, illegal weiterverkauft oder für Tierversuche missbraucht zu werden. Die Schutzgebühr wird nur in Ausnahmefällen bei Rückgabe des Tieres an den Verein erstattet.

Folgende Maßnahmen werden mit dieser Schutzgebühr finanziert:
  • Impfung/en (Tollwut sowie die 5fach Impfung für Hunde: Parvovirose, HCC, Staupe, Leptospirose, Zwingerhusten), Impfheft
  • Wurmkur, intern und extern
  • Prophylaktische Giardien-Behandlung
  • Floh- und Zeckenmittel
  • Mikrochip inklusive Implantierung
  • Kastration vor Ort in Rumänien wenn der Hund alt genug ist
  • Transportkosten (Reise von Rumänien nach Deutschland)
  • Finanzierung und Organisation von Kastrationskampagnen in Bistrita, Baia Mare, Zalau, Cluj und Onesti
  • Kosten für die Versorgung von monatlich ca. 1.000 Hunden und Katzen(Futter und medizinische Versorgung)
  • Kosten für Unterbringung in Pension oder privaten Fosterstellen in Rumänien
  • Ausgaben für Anzeigen, Vermittlungskosten
  • Kosten für tierärztliche Versorgungen der Hunde und Katzen in deutschen Pflegestellen
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