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Vermittlungsvoraussetzungen Katzen

Home / Vermittlungsvoraussetzungen Katzen

Unsere Vermittlungsvoraussetzungen sind nicht willkürlich getroffen, sondern beruhen auf langjähriger Vermittlungs-Erfahrung.

  • Wohnungsgröße

    Eine Wohnungsgröße von mind. 50 qm soll bei zwei Katzen gegeben sein. Können Sie der Katze Freigang anbieten, sollte die Wohnung mind. 40 qm haben.

    Eine Wohnungsgröße von mind. 35 qm soll bei einer Katze gegeben sein.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir sehr ängstliche oder auch sehr aktive Katzen nicht in eine 1-Zimmer-Wohnung vermitteln.

  • Kinder

    Für Kinder, die bereits Erfahrungen mit dem Umgang mit Katzen sammeln konnten, also längere Zeit mit einer Katze zusammen gelebt haben, gibt es keine Altersbeschränkungen.
    Kinder, die noch nie mit einer Katze zusammen gelebt haben, sollten mindestens 6 Jahre alt sein.

    Bitte beachten Sie, dass das Wesen der Katze für ein Zusammenleben mit Kindern stimmig sein muss. Beispielsweise bei ängstlichen Katzen setzen wir die Altersgrenze nach oben.

  • Freigang

    Grundsätzlich vermitteln wir Katzen in Freigang. Allerdings gelten hier folgende Voraussetzungen:

    – ländliche Umgebung
    – keine potenziellen Gefahrenquellen wie stark befahrene Straße, Bahngleise oder ähnliches in der Umgebung
    – die Eingewöhnungszeit der Katze in der Wohnung muss mind. 8 Wochen betragen – ggf. je nach Charakter der Katze auch länger

    Freigang ist je nach Wesen und Gesundheitszustand der Katze möglich oder auch nicht. Hier behalten wir uns vor, individuelle Entscheidungen zu treffen.

  • Balkon/Terrasse

    Sie haben einen Balkon oder eine Terrasse? Sehr schön, über frische Luft wird sich ihr Vierbeiner freuen!

    Bitte bedenken Sie:
    – der Balkon/die Terrasse muss vorab gesichert sein, sonst ist keine Ausreise möglich!
    – eine vorherige Klärung über eine entsprechende Sicherung mit dem Vermieter sind zwingend notwendig

  • Einzelhaltung

    Unsere Stubentiger sind entgegen vieler Mythen keine Einzelgänger! Daher vermitteln wir nicht in Einzelhaltung. Ausnahmen finden lediglich dann statt, wenn es der Charakter der Katze notwendig macht. Kitten werden in keinem Fall in Einzelhaltung vermittelt.

    Sollten Sie sich in eine Katze verlieben, die als Einzelgänger geeignet ist, bedenken Sie bitte, dass diese nicht länger als 4 – 5 Stunden täglich alleine sein soll.

  • Erziehungsmethoden

    Katzen kann man nicht erziehen? Falsch!

    Positiv verstärkend funktioniert das sehr gut. Katzen sind kluge Wegbegleiter, die auch im Kopf gut ausgelastet werden möchten.

    Aversive Erziehungsmethoden lehnen wir ab!

  • Altersgrenze

    Bewerber*innen für Kitten sollten nicht älter als 60 Jahre sein. Für eine ältere Katze sollte ein sehr verlässliches Back-Up vorhanden sein, wer die Katze im Notfall versorgt – wobei dies natürlich auch bei alleinstehenden Menschen der Fall ist.

  • Eingewöhnungszeit/Zusammenführung mit anderen Katzen

    Bitte planen Sie eine ausreichende Eingewöhnungszeit. Mindestens eine Woche sollte gegeben sein. Bei ängstlichen Katzen oder der Zusammenführung von fremden Katzen möglicherweise auch länger. Außerdem sollten Sie hier die Möglichkeit haben, jederzeit die Katzen separieren zu können.

  • Vermittlung außerhalb Deutschland

    Wir vermitteln unsere Katzen nach Deutschland und in alle Nachbarländer.

    Eine Vermittlung nach Österreich ist aufgrund des dort herrschenden Tierschutzgesetzes nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

Bei Fragen können Sie uns selbstverständlich unter kontakt@einherzfuerstreuner.de oder über das Kontaktformular kontaktieren.

Ihr Ein Herz für Streuner e.V. Team

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